Vereine: Bistro und Toilette als Zweckbetriebe

Ein gemeinnütziger Verein unterteilt sich in einen ideellen Bereich, einen Zweckbetrieb und einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (vgl. §§ 51 ff. AO). Umsätze des ideellen Bereichs bleiben ohne Umsatzsteuer und die des wirtschaftlichen Bereichs…