Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr (§ 4 Nr. 8d UStG)

Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr (§ 4 Nr. 8d UStG) Ein Dienstleister, der für eine Bank die Geldausgabeautomaten aufstellt, sie wartet, mit Bargeld befüllt und mit Hard- und Software ausstattet, Autorisierungsanfragen weiterleitet und einen Datensatz über die Auszahlungen generiert, erbringt dem BFH zufolge (Az. V R 30/19 usti 012007) keinen nach § 4 Nr. 8d UStG umsatzsteuerfreien Umsatz. Damit befolgen die Richter die EuGH-Rechtsprechung (vgl. 'usti' 21/19).