Saunaleistungen in Schwimmbädern
Saunaleistungen in Schwimmbädern In einem aktuellen Schreiben (Az. III C 2 – S 7243/19/10001 :002 usti 012008) befasst sich das BMF mit der Aufteilung eines Gesamtentgelts bei einer in einem Schwimmbad angebotenen Saunaleistung. Während die mit dem Betrieb eines Schwimmbads verbundenen Leistungen ermäßigt besteuert werden (§ 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG), gilt für Saunaleistungen seit dem 1.7.2015 der volle Steuersatz (vgl. 'usti' 09/17 mit Schaubild). Mehr dazu in Kürze in 'umsatzsteuer intern'.
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