Rechnungen

Rechnungen Bei einer Schlussrechnung ergibt sich der Vorsteuerabzug aus der ausgewiesenen Umsatzsteuer abzüglich der bereits in den Abschlagsrechnungen enthaltenen Umsatzsteuer. Diese Selbstverständlichkeit stellt der BFH in einem aktuellen Urteil (Az. V R 38/17 usti 012006) klar. Ferner heißt es: „Eine berichtigte Rechnung setzt ein Dokument voraus, das spezifisch und eindeutig auf die berichtigte Rechnung bezogen ist.“ Die Richter verweisen auf § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG i. V. m. § 31 Abs. 5 Satz 2 der USt-Durchführungsverordnung.