Kapitallebensversicherungen

Kapitallebensversicherungen Es gibt Unternehmen, die erwerben und verwerten (verkaufen) bestehende Kapitallebens- und Rentenversicherungen. In einem aktuellen Urteil (Az. V R 57/17 usti 251904) musste der BFH entscheiden, ob eine solche Zweitverwertung eine nach § 4 Nr. 8c UStG (Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren sowie die Vermittlung dieser Umsätze) steuerfreie Leistung sein kann. Die Lösung: „Die Veräußerung von 'gebrauchten' Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist als Umsatz im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nr. 8c UStG von der Umsatzsteuer befreit.“ Was auch sonst?