Dirigent

Dirigent Die Leistungen eines Dirigenten, dem die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass er die gleichen kulturellen Aufgaben erfülle wie z. B. ein Orchester oder Kammermusikensemble, sind einem aktuellen BFH-Urteil (Az. V R 14/17 usti 251902) zufolge umsatzsteuerfrei. Damit ändert der BFH seine Rechtsprechung aus 2010 (Az. V R 28/08). Die Folge ist, ein solcher Dirigent hat keinen Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen. Dies gilt laut BFH auch für Vermittlungsleistungen ausländischer Konzertagenturen, die der Dirigent für die Vermittlung von Dirigenten-Auftritten im Ausland bezieht.