Bürokratieentlastungsgesetz

Bürokratieentlastungsgesetz vom Bundeskabinett am 18.9.2019 auf den Weg gebracht. Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundsrat verabschiedet werden. Umsatzsteuerlich geht es vor allem um folgende Änderungen: Die monatliche Abgabepflicht von USt-Voranmeldungen für Neugründer soll zeitlich befristet für mindestens sechs Jahre abgeschafft werden (§ 18 Abs. 2 UStG). Die Kleinunternehmergrenze soll von 17.500 € auf 22.000 € Vorjahresumsatz angehoben werden (§ 19 UStG). Die Umsatzgrenze für das laufende Jahr bleibt bei 50.000 €.