Zuordnungsentscheidung

Zuordnungsentscheidung Damit Sie aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines sowohl privat als auch unternehmerisch genutzten Gebäudes die anteilig auf die unternehmerische Nutzung entfallenden Vorsteuern geltend machen können, müssen Sie diese Gebäudeteile Ihrem Unternehmen zuordnen (vgl. 'usti' 08/18 und 21/11). Dies machen Sie z. B., indem Sie Ihre Umsatzsteuererklärung bis spätestens zur gesetzlichen Abgabefrist beim Finanzamt einreichen und dort die Vorsteuerbeträge geltend machen. In einem aktuell vor dem BFH anhängigen Verfahren (Az. XI R 3/19) müssen die Richter entscheiden, ob die Kennzeichnung eines Raumes in einer Bauzeichnung mit dem Wort 'Arbeiten' ein ausreichendes Indiz für die Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen ist. Das FG Sachsen meinte bereits 'nein' (Az. 5 K 249/18).