Organschaft

Organschaft Voraussetzung für eine Organschaft ist unter anderem die organisatorische Eingliederung. Diese liegt regelmäßig vor, wenn Personenidentität in den Leitungsgremien von Organträger und Organgesellschaft besteht. In Ausnahmefällen braucht es aber keine Personenidentität, wie der BFH 2017 klarstellte (vgl. 'usti' 04/17). Hat der Organträger institutionell abgesicherte unmittelbare Eingriffsmöglichkeiten in den Kernbereich der laufenden Geschäftsführung der Organgesellschaft, reicht das aus. Wie das FG Münster aktuell urteilt (Az. 15 K 3739/16 usti 201906), ist die Pflicht zur Berichterstattung aufgrund eines umfangreichen Berichtswesens allein hierfür jedoch nicht ausreichend. Die Finanzrichter ließen die Revision vor dem BFH zu. Dort liegt der Fall unter dem Az. XI R 16/19.