Digitale Handelsplattformen
Digitale Handelsplattformen Am 30.9.2019 läuft die Frist zur Einreichung der Umsatzsteuerbescheinigung nach § 22f UStG ab (vgl. 'usti' 02/19, 01/19, 14/18 und 16/18). Digitale Marktplätze wie Amazon oder Ebay haften ab dem 1.10.2019 für Händler, die die Bescheinigung nicht vorlegen können. Ebay hat bereits angekündigt, zum Stichtag alle Verkäufer-Accounts zu sperren, die die Bescheinigung nicht vorgelegt haben. Damit ist dann kein Handel mehr möglich. Den Antrag müssen Händler beim zuständigen Finanzamt stellen. Auf den Web-Seiten des BMF finden sich entsprechende Vordrucke.
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