Fahrschulunterricht

Fahrschulunterricht Fahrunterricht in einer Fahrschule ist nun auch für den BFH in einem aktuellen Urteil (Az. V R 7/16 usti 181904) ein spezialisierter Unterricht, der für sich allein nicht der für den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen gleichkommt. Damit übernehmen die Richter 1 : 1 die Rechtsprechung des EuGH (vgl. 'usti' 10/19). Die Ausbildung für den Pkw- und Motorradführerschein ist folglich im Regelfall nicht umsatzsteuerfrei, sondern voll steuerpflichtig. Mit dieser Entscheidung war zu rechnen.