Reiseleistungen

Reiseleistungen Bei Reiseleistungen unterliegt die Marge aus dem Betrag, den der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, und dem Betrag, den der Unternehmer für die Reisevorleistungen aufwendet, der Umsatzsteuer (vgl. 'usti' 10/19). Genau wie Deutschland will auch Österreich diese Margenbesteuerung nicht bei Reiseleistungen an Unternehmer anwenden. Darüber hinaus gibt es in Österreich ebenfalls wie in Deutschland die Möglichkeit, die Gesamtmarge für Gruppen von Leistungen zu ermitteln. Bezüglich beider Punkte verklagt nun die Europäische Kommission Österreich in einem Vertragsverletzungsverfahren.