Italien

Italien In Deutschland braucht der leistende Unternehmer bei Kleinbetragsrechnungen unter 250 € lediglich den Steuersatz (und nicht noch den Steuerbetrag) anzugeben (§ 33 Nr. 4 UStDV). Auch in Italien gibt es vereinfachte Rechnungen. Bislang galten sie für Rechnungen bis 100 €. Diese Grenze ist zum 24.5.2019 auf 400 € erhöht worden.