Bewirtungskosten und Vorsteuerabzug

Ertragsteuerlich dürfen Sie 70 % der angemessenen Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben ansetzen (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Hierzu sind die Höhe und die betriebliche Veranlassung nachzuweisen.…