Leistungsbeschreibung bei Massenartikeln
Leistungsbeschreibung bei Massenartikeln Eine korrekte Rechnung verlangt eine genaue Beschreibung der erbrachten Leistung. Ansonsten ist der Vorsteuerabzug für den Leistungsempfänger akut gefährdet. Ob allerdings auch bei Waren im Niedrigpreissegment eine detaillierte Leistungsbeschreibung Pflicht ist, daran haben die Richter des V. BFH-Senats erhebliche Zweifel (vgl. 'usti' 09/19). Hier könnte das Recht auf den Vorsteuerabzug praktisch unmöglich gemacht werden. In einem aktuellen Beschluss (XI B 13/19 usti 141906) folgt dem nun der XI. Senat des BFH, indem er in einem vergleichbaren Fall ebenfalls die Aussetzung der Vollziehung gewährt. Wir sind gespannt, wie in der Hauptsache entschieden wird.
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