Imbiss & Co.

Imbiss & Co. Der Inhaber einer Fischbraterei in einem Biergarten erbringt einem aktuellen BFH-Beschluss (Az. XI B 89/18 usti 141905) zufolge dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen (Restaurationsumsätze), wenn er an Biergartenbesucher gegen Entgelt gegrillte Fische abgibt und er aufgrund ausdrücklicher oder konkludenter Vereinbarungen mit dem Eigentümer oder Betreiber des Biergartens berechtigt ist, seinen Kunden die Infrastruktur des Biergartens zur Verfügung zu stellen, und dies auch tatsächlich so geschieht. Mit dieser Entscheidung folgen die Richter ihrer jüngeren Rechtsprechung zu Restaurationsumsätzen (vgl. 'usti' 13/18).