Vorsteuerberichtigung

Vorsteuerberichtigung In einem aktuellen Urteil (Az. 6 K 1630/16 usti 131904) befasst sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit der Vorsteuerberichtigung bei Gebäudeteilen. Im Urteilsfall werden einzelne Gebäudeteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten fertiggestellt. Sobald der Bau eines Gebäudeteils beendet ist, wird er vor der Fertigstellung der übrigen Teile bereits für die Erzielung von Umsätzen verwendet. Kommt es später zu einer Änderung der Flächenverhältnisse, ist dem Finanzgericht zufolge für die Vorsteuerberichtigung auf das gesamte Gebäude als Berichtigungsobjekt abzustellen. Damit widersprechen die Richter der Finanzverwaltung. Nach Abschnitt 15a.3 Abs. 2 Satz 1 UStAE ist bei einem Gebäude, das entsprechend dem Baufortschritt verwendet wird, für jeden gesondert verwendeten Teil ein besonderer Berichtigungszeitraum anzunehmen.