Deutsche Bahn

Deutsche Bahn Nach § 12 Absatz 2 Nummer 10 UStG unterliegen unter anderem Beförderungen im öffentlichen Schienen-Personennahverkehr dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (vgl. 'usti' 06/18). Dabei darf die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer betragen. Diese Umsatzsteuerermäßigung wurde aus sozial- und verkehrspolitischen Gründen eingeführt. Nun gibt es Bestrebungen, den ermäßigten Steuersatz auch auf den Schienen-Fernverkehr auszudehnen. Laut einer Antwort der deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 19/10805) der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag würde die Anwendung des ermäßigten Satzes auf Personenbeförderungen im Eisenbahnfernverkehr (Beförderungsstrecken über 50 km) zukünftig zu jährlichen Umsatzsteuermindereinnahmen in einer Größenordnung von 500 Mio. € führen.