Glücksspiele und Preisgelder: Die Finanzverwaltung gibt nach

2016 entschied der EuGH, die Überlassung eines Pferdes für ein Pferderennen sei keine umsatzsteuerbare Dienstleistung, sofern weder ein Antrittsgeld noch eine andere von der Platzierung im Rennen unabhängige Vergütung gezahlt werde (vgl. 'usti'