Brexit
Brexit Wann der Brexit unter welchen Bedingungen erfolgt, ist noch hoch umstritten. Vorbereiten sollten sich die Unternehmer, die geschäftliche Beziehungen mit dem Königreich unterhalten, auf den Austritt hingegen schon. Das gilt natürlich auch für die Umsatzsteuer. In 'usti' 07/19 berichteten wir über ein Hinweisschreiben des Bundeszentralamts für Steuern zum Vorsteuervergütungs-Verfahren. Hierzu gibt es nun ein Update, bezogen auf den Austrittstermin 12.4.2019 ( usti 081904). Darüber hinaus veröffentlichte aktuell das Bundesfinanzministerium ein Schreiben über die 'Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union'. Im Einzelnen es geht dort um die Behandlung von Lieferungen von und nach England Umsätze mit Konsignationslagern Dauerleistungen den Mini-One-Stop-Shop das Vorsteuer-Vergütungsverfahren die Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet und die Bearbeitung von Amtshilfegesuchen.
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