Trauerhalle

Trauerhalle Die Überlassung einer Trauerhalle sowie von Abschiedsräumen und gekühlten Leichenzellen an Privatpersonen ist als Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 UStG umsatzsteuerfrei. Dies entschied das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil (Az. 5 K 724/16 U usti 071906). Dabei ist es unschädlich, dass die jeweiligen Überlassungen nur kurze Zeiträume umfassen.