Sonder-Umsatzsteuer für google & Co.

Sonder-Umsatzsteuer für google & Co. Während die EU-Staaten noch über eine Sondersteuer für google & Co. diskutieren (vgl. 'usti' 05/18), war kürzlich die Finanzverwaltung Bayern schon einmal vorgeprescht und hatte sich einfach an die deutschen Unternehmer gehalten. Diese sollten für Werbeanzeigen, die sie bei google & Co. geschaltet haben, Quellensteuer einbehalten und an den deutschen Fiskus abführen. In einer aktuellen Pressemitteilung (Nr. 053 usti 061905) des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen heißt es nun, es werde keine Quellensteuer mehr eingefordert. Gut so!