Innergemeinschaftliche Lieferungen

Innergemeinschaftliche Lieferungen I. g. Lieferungen sind grundsätzlich nur steuerfrei, soweit Sie als Unternehmer einen einwandfreien Buch- und Belegnachweis führen. Wie der BFH in einem aktuellen Beschluss (Az. V B 99/16 usti 061906) klarstellt, kommt ein anderer Beweis z. B. durch Zeugen als Ersatz für den Buch- und Belegnachweis nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Formalbeweis nicht oder nicht zumutbar geführt werden kann.