Darlehensaufnahme: Steuerfreie Leistung

Ein Praxisfall: Geschäftsgegenstand der A-GmbH ist die Konzeption von Kapitalanlagen und deren Verwaltung. Zur Finanzierung ihrer Tätigkeit sammelt sie von privaten Kapitalanlegern Geld ein (Darlehen). Die A-GmbH ist berechtigt, einen…