Vorsteuerabzug II

Vorsteuerabzug II Ein Leistungsbezug ausschließlich und unmittelbar für Zwecke einer Entnahme berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug, bestätigt der BFH in einem aktuellen Urteil (Az. V R 44/17 usti 051906) seine frühere Rechtsprechung (vgl. 'usti' 01/12). Die unentgeltliche Anschlussverwendung ist dann nicht nach § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG steuerbar.