Unrichtiger Steuerausweis: Leistung an Nichtunternehmer

Weisen Sie als leistender Unternehmer in Ihrer Rechnung irrtümlich (eine zu hohe) Umsatzsteuer aus, schulden Sie den ausgewiesenen Steuerbetrag (§ 14c UStG). Aber Sie können die Rechnung korrigieren (nur nicht rückwirkend, vgl. 'usti' 03/17).…