Amazon & Co.

Amazon & Co. In einem aktuellen Schreiben (Az. III C 5 – S 7420/19/10002 :002 usti 051907) befasst sich das BMF ausführlich mit der Haftung von Betreibern elektronischer Marktplätze wie Amazon und Ebay für die Umsatzsteuer der auf der Plattform handelnden Unternehmer (vgl. 'usti' 02/19, 01/19, 14/18 und 16/18). Konkret geht es um die Aufzeichnungspflichten der Plattformbetreiber, die Bescheinigung über die steuerliche Erfassung der handelnden Unternehmer und Haftungsfragen. Überraschungen sind dort nicht zu finden. Es ist aber eine schöne Zusammenfassung der neuen gesetzlichen Regelung.