Altfälle Bauleistungen

Altfälle Bauleistungen Das Finanzamt muss einem Bauträger, der in der rechtsirrigen Annahme, als Leistungsempfänger Steuerschuldner für bestimmte Bauleistungen zu sein, Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt hat, diese Umsatzsteuer ohne Wenn und Aber erstatten. Dies hat der BFH unmissverständlich entschieden (vgl. 'usti' 24/18). In einem aktuellen Schreiben (Az. III C 3 – S 7279/19/10001 :001 usti 031904) erkennt das BMF diese Rechtsprechung nun in allen offenen Fällen an.