Umzugskosten für Angestellte

Umzugskosten für Angestellte In 'usti' 17/18 berichteten wir über ein Urteil (Az. 6 K 2033/15) des FG Hessen, demzufolge die Übernahme der einem Angestellten entstehenden Umzugskosten durch seinen Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen keine umsatzsteuerbare Leistung darstellt, sondern durch das Interesse des Arbeitgebers überlagert wird. Gegen dieses Urteil ist das Finanzamt in die Revision vor den BFH gegangen. Das Aktenzeichen des dort anhängigen Verfahrens lautet V R 18/18.