Umsatzsteuer-Anwendungserlass

Umsatzsteuer-Anwendungserlass Das BMF war zum Jahreswechsel fleißig. In einem Schreiben (Az. III C 3 – S 7015/17/10002 usti 021905) passen die Beamten den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die neueste Rechtsprechung an und nehmen redaktionelle Änderungen vor. Überraschungen finden sich nicht – außer, dass das Ministerium wohl auch auf Schaubilder steht. In Abschnitt 15.2b Abs. 2 des Erlasses gibt es nun ein Schaubild, anhand dessen Sie für einen Eingangsumsatz die Vorsteuerabzugsberechtigung und den eventuell später notwendigen Berichtigungsbedarf erkennen können sollen.