Ort einer Dienstleistung: Die elektronischen Leistungen

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es ein Wahlrecht bei der Ortsbestimmung von Dienstleistungen, die auf elektronischem Weg oder auf den Gebieten der Telekommunikation sowie des Rundfunks und des Fernsehens erfolgen (kurz: eLeistungen, vgl. 'usti'