Amazon & Co.: Bescheinigung beantragen!

Wie bereits berichtet (vgl. 'usti' 01/19, 14/18 und 16/18), haften Betreiber elektronischer Marktplätze (z. B. Amazon) nunmehr ggf. für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus Lieferungen, die durch andere Unternehmen auf den von ihnen…