Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Das FG Hamburg hatte in einem aktuellen Urteil (Az. 1 K 168/17 usti 111805) über den Übergang von einer Umsatzsteuer-Nachschau zur Sonderprüfung zu entscheiden. Demnach ist die Durchführung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung ohne Prüfungsanordnung gemäß § 196 AO oder Mitteilung eines Übergangs zu einer Außenprüfung gemäß § 27b Abs. 3 UStG rechtswidrig. Hieraus ergeben sich Verwertungsverbote für Erkenntnisse, die die Finanzverwaltung bei der Sonderprüfung erlangt.
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