Kleinbetragsrechnungen
Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss sie bestimmte, genau festgelegte Angaben enthalten (vgl. 'usti' 13/17). Für Kleinbetragsrechnungen gelten Erleichterungen (§ 33 UStDV). Seit dem 1. Januar 2017 ist die Kleinbetragsgrenze von 150 € auf 250 € erhöht worden. In einem aktuellen Schreiben (Az. III C 2 – S 7285/07/10002 usti 241705") passt nun nach immerhin fast einem Jahr auch das BMF seinen Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend an. Und da soll einer behaupten, Beamte arbeiteten langsam.
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