Italien
Ab dem 1. Januar 2019 müssen Unternehmen in Italien ihre Rechnungen elektronisch über das System 'Sistema di Interscambio' übermitteln. Dies gilt sowohl bei Leistungen an Privatkunden wie auch an Geschäftskunden. Dazu verpflichtet sind auch im Ausland ansässige Unternehmen, die in Italien als Zulieferer oder Dienstleister für italienische Kunden registriert sind. Erforderlich sind auch eine elektronische Signatur und die Archivierung der Rechnung. Durch dieses System soll der Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden.
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