Imbiss & Co.: Leistungen durch Dritte
Die Lieferung von Speisen und Lebensmitteln durch Gastronomen, Fleischereien, Bäckereien, etc. unterliegt grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Sobald allerdings bestimmte schädliche Leistungen hinzutreten, wird aus der Lieferung eine mit 19 % Umsatzsteuer besteuerte Dienstleistung. Zu denken ist etwa an die ...
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