Holding
Der Hauptzweck einer Holding besteht im Erwerb, Halten und Verkauf von Beteiligungen in ihrem Betriebsvermögen (vgl. 'usti' 22/18). Dies sind nichtwirtschaftliche Tätigkeiten, die der Holding kein Vorsteuerabzugsrecht eröffnen. In einem aktuellen Urteil (Az. C-502/17 usti 241806) stellt der EuGH klar, dass eine geplante, aber nicht durchgeführte Veräußerung von Aktien, die nicht ihren Entstehungsgrund in der steuerbaren wirtschaftlichen Tätigkeit der betreffenden Gesellschaft hat oder nicht eine Erweiterung dieser wirtschaftlichen Tätigkeit darstellt, nicht umsatzsteuerbar ist.
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