Gästeführer im Museum
Selbständige Mitarbeiter des Besuchsdienstes des Deutschen Bundestages, die für angemeldete Besuchergruppen staatspolitische und historische Themen präsentieren, erbringen dem BFH zufolge eine umsatzsteuerfreie Leistung nach Artikel 132 Abs. 1i MwStSystRL (vgl. 'usti' 21/16). Voraussetzung ist, dass sich der Unternehmer auf das EU-Recht beruft. Beachten Sie: In einem aktuellen Urteil (Az. 5 K 1215/16 usti 241805) überträgt das Finanzgericht Münster diese Grundsätze auf den Gästeführer in einem durch eine gemeinnützige Stiftung geführten technischen Museum, in dem ausschließlich geführte Besuchergruppen Zutritt haben. Auch diese Leistung ist umsatzsteuerfrei.
Chefredakteur