Elektronische Bücher
Die Lieferung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften aus Papier unterliegt im Regelfall dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Anlage 2 Nr. 49). Das E-Book, elektronische Zeitungen und Zeitschriften werden jedoch mit dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 % besteuert. Diese umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung wurde vom EuGH als mit dem EU-Recht vereinbar bestätigt (vgl. 'usti' 07/15). Damit war die Politik gefragt, für den einheitlichen Steuersatz von 7 % zu sorgen. Wie die Europäische Kommission mitteilt, haben sich jüngst die EU-Finanzminister auf eine Änderung verständigt. Demnach dürfen die EU-Mitgliedstaaten ihre Mehrwertsteuersätze für elektronische Veröffentlichungen bald an die günstigere Regelung für herkömmliche Druckerzeugnisse anpassen. Die neuen Vorschriften sollen bis 2020 rechtskräftig werden. Deutschland sollte diese Möglichkeit nutzen.
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