Dienstleistungen: Der Ort des Leistungsempfängers
Für gewöhnlich gilt eine Dienstleistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen dort als erbracht, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen oder seine Betriebsstätte betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG). Betreibt er sein Unternehmen also im Ausland, hat der ausländische Staat das Besteuerungsrecht. In 'usti' 04/18 haben wir Sie ...
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