Alte Rechnungen: Berichtigung bei fehlender elektronischer Signatur
Wer als Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend machen will, braucht eine vernünftige Rechnung (vgl. 'usti' 01/18). Diese kann in Papierform oder elektronisch übermittelt worden sein. Die Möglichkeit der elektronischen Rechnung gibt es seit einigen Jahren. In dieser Zeit haben sich insbesondere die Anforderungen an die elektronische ...
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