Vorsteueraufteilung Gebäude: Die Berechnung der Flächen
Verwenden Sie Eingangsleistungen für umsatzsteuerpflichtige und steuerfreie Umsätze, hat das Folgen für den Vorsteuerabzug. Erstattungsfähig ist nur, was auf steuerpflichtige Umsätze entfällt (§ 15 Abs. 4 UStG). Zur Bestimmung des Vorsteuerabzugs müssen Sie jede Eingangsleistung einem bestimmten Ausgangsumsatz zuordnen. Anschließend ...