Jagdverein
Der Verkauf von Munition durch einen gemeinnützigen Jagdverein zur Verwendung auf der vereinseigenen Schießanlage unterliegt einem aktuellen Urteil (Az. 5 K 2437/18 U usti 232007) des Finanzgerichts Münster zufolge dem vollen Steuersatz. Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8a Satz 1 UStG findet keine Anwendung. Im ...