BFH zu Glücksspielen und Preisgeldern: V. Senat fragt nach
2016 entschied der EuGH, die Überlassung eines Pferdes für ein Pferderennen sei keine umsatzsteuerbare Dienstleistung, sofern weder ein Antrittsgeld noch eine andere von der Platzierung im Rennen unabhängige Vergütung gezahlt wird (vgl. 'usti' 24/16). Ein nur bei einer guten Platzierung gezahltes Preisgeld sei kein Entgelt. 2017 folgte der ...
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