Gemeinschaften: Der Leistungsempfänger
Schließen sich mehrere Unternehmer zu einer Gemeinschaft zusammen, kommt es für die Umsatzsteuer darauf an, um welche Art von Gemeinschaft es sich handelt. Davon hängt ab, wer Leistungsempfänger ist (die Gemeinschaft oder das jeweilige Mitglied). Denn nur der Leistungsempfänger darf über den Unternehmensgegenstand verfügen (ihn also ...
Um Zugriff auf diesen Inhalt zu haben, benötigen Sie ein entsprechendes miDIREKT-Abo.
Wenn Sie an einem miDIREKT-Abonnement interessiert sind, informieren Sie sich bitte hier.
Sie sind bereits miDIREKT-Nutzer?
Dann können Sie sich hier einloggen.
Chefredakteur