Landwirte: Durchschnittssätze für eigene Dienstleistungen?
Die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze sind privilegiert (§ 24 UStG). So wird die Umsatzsteuer für die meisten landwirtschaftlichen Umsätze auf 10,7 % der Bemessungsgrundlage festgesetzt. Im Gegenzug werden Vorsteuerbeträge in der gleichen Höhe anerkannt, so dass der Landwirt im Ergebnis mit der ...
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