Leistungserbringung: Der Strohmann
Dem BFH zufolge ist der Abzug der in einer Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer grundsätzlich nur zulässig, sofern Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer identisch sind (vgl. 'usti' 11/19). Ein Einzelhändler, der z. B. Ware bei der A-AG bestellt und von ihr geliefert bekommt, hat keinen Vorsteuerabzug aus der Abrechnung der T-GmbH. ...
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