Lieferungen an Endverbraucher: Fragen um 10.000 €-Grenze
Nach der Grundregel des § 3 Abs. 6 UStG gilt die Lieferung eines Gegenstands dort als erbracht, wo die Beförderung/Versendung beginnt (vgl. 'usti'-Schaubild zum Ort einer Lieferung). Für Lieferungen an Endverbraucher gibt es seit dem 1.7.2021 allerdings den Fernverkauf gemäß § 3c UStG (vgl. 'usti' 02/21, zuvor: Versandhandel). Demzufolge ...
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