Einfuhr aus Drittland: Wegfall der 22 €-Grenze
mit Wirkung zum 1.7.2021 kommt es zu umfassenden umsatzsteuerlichen Änderungen bei Sachverhalten mit Auslandsbezug. Zu nennen sind vor allem die Überführung des Mini One Stop Shop in den One Stop Shop die Abschaffung des Versandhandels für den Fernverkauf die Einführung einer (fiktiven) Lieferung bei der Unterstützung einer Lieferung durch eine elektronische Schnittstelle. Wir haben ausführlich darüber berichtet (vgl. 'usti' 01, 02, 04 und 08/21). Daneben gibt es noch eine weitere, auf den ersten Blick weniger bedeutsam erscheinende Änderung. So hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2020 auch die bisher geltende 22-€- Freigrenze für Kleinsendungen bei der Einfuhrumsatzsteuer gestrichen.
Hierdurch sollen Wettbewerbsnachteile heimischer Händler und das betrügerische Ausweisen zu niedriger Warenwerte bei Importsendungen verhindert werden. Ob sich diese aus Sicht des Fiskus und der deutschen Wirtschaft positiven Effekte ergeben, wird sich zeigen. Auf der anderen Seite wird die Zollverwaltung wohl mehr zu tun bekommen – wobei die Bundesregierung nicht mit einem Mehraufwand rechnet. Dies erklärt sie auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 19/29598) der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Weiter erwartet die Regierung durch die Aufhebung der 22-€-Grenze jährliche Mehreinnahmen von 90 Mio. €. Auf jeden Fall sollten Reisende aus einem Drittland darauf achten, alle in die EU eingeführten Waren aus dem Drittland anzugeben.
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