Dienstwagen an Arbeitnehmer I: Die deutsche Sichtweise
Klar ist, der Austausch von Leistung und Entgelt ist umsatzsteuerbar. Die deutsche Finanzverwaltung und Rechtsprechung tendieren jedoch dazu, auch Fälle, in denen kein Geld fließt, vorschnell als umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch zu behandeln. Klassisches Beispiel ist die Gestellung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer ohne Zuzahlung. ...
Um Zugriff auf diesen Inhalt zu haben, benötigen Sie ein entsprechendes miDIREKT-Abo.
Wenn Sie an einem miDIREKT-Abonnement interessiert sind, informieren Sie sich bitte hier.
Sie sind bereits miDIREKT-Nutzer?
Dann können Sie sich hier einloggen.
Chefredakteur